Pensionsversicherung

FAQ Pensionsversicherung

Wo liegt mein Pensionsantrittsalter? Wie stelle ich einen Antrag auf Pension?

Um diese und weitere wichtige Fragen zu beantworten, hat die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten rund um die Pensionsversicherung erstellt. Diese ist über diesen Link auffindbar.

Ziviltechniker:innen im FSVG pensionsversichert

Mit 1. Jänner 2013 sind Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker in der Pensionsversicherung nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) pflichtversichert.

Kurzinfo zur Pensionsversicherung

Beginn und Ende der Pensionsversicherung
Mit 1. Jänner 2013 sind alle selbständig erwerbstätigen Ziviltechniker:innen und die angestellten Geschäftsführer:innen von Ziviltechnikergesellschaften mit aufrechter Befugnis nach dem FSVG pensionsversichert. Die FSVG-Pensionsversicherung endet mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem die aktive Befugnis wegfällt.

Beiträge
Die Beiträge hängen von der Beitragsgrundlage und dem Beitragssatz ab. Man unterscheidet zwischen:

  • vorläufiger Beitragsgrundlage und
  • endgültiger Beitragsgrundlage.

Die Beitragsgrundlage berechnet sich aus den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit als Ziviltechniker:in. Für die vorläufige Beitragsgrundlage sind im Normalfall die Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres heranzuziehen. Davon ist ein Prozentsatz (Beitragssatz) in Höhe von 20 % als Pensionsversicherungsbeitrag zu leisten. Sobald der rechtskräftige Einkommenssteuerbescheid vorliegt, wird die endgültige Beitragsgrundlage berechnet. Wenn diese höher liegt als die vorläufige Beitragsgrundlage, ist mit einer Nachzahlung zu rechnen. Liegt sie niedriger, kommt es zu einer Gutschrift.

Sowohl die vorläufige als auch endgültige Beitragsgrundlage ist nach oben hin durch die Höchstbeitragsgrundlage (2022: € 6.615,- monatlich) und nach unten durch die Mindestbeitragsgrundlage (2022: € 485,85 monatlich) begrenzt.

Welche Leistungen gibt es?
Die Pensionsversicherung nach dem FSVG umfasst Altersleistungen, Hinterbliebenenleistungen und die Berufsunfähigkeitspension.

Wer ist für die Pension der Ziviltechniker:innen zuständig?
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist für die Versicherungsgruppe der freiberuflich Selbständigen, also auch für die Ziviltechniker:innen, zuständig.

Nähere Informationen zur Versicherungspflicht und den Versicherungsleistungen finden Sie in der Broschüre der SVS.

Im Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landesstelle:

Steiermark
Landesstelle Steiermark
Körblergasse 115, 8010 Graz
Versicherungsservice: T 05 08 08 – 20 25, E vs.stmk@svagw.at
Pensionsservice: T 05 08 08 – 20 35, E pps.stmk@svagw.at

Kärnten
Landesstelle Kärnten
Bahnhofstraße 67, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Versicherungsservice: T 05 08 08 – 20 26, E: vs.ktn@svagw.at
Pensionsservice: T 05 05 08 – 20 36, E pps.ktn@svagw.at